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Autofahren mit Diabetes

Führerschein mit Diabetes? Das ist bei guten Werten und verantwortungsbewusstem Fahren kein Problem


Vor dem Start gemessen und Traubenzucker in Reichweite? Dann steht der Fahrt nichts im Weg

Der Autofahrer setzt gerade zum Überholen an, da wird ihm plötzlich schwindelig. Sein Wagen prallt links gegen die Leitplanke, dann nach rechts auf ein anderes Fahrzeug. Zum Glück verläuft der Unfall glimpflich, alle Beteiligten werden nur leicht verletzt. Tests ergeben, dass der Lenker weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stand. Sein Blackout am Steuer hatte einen ganz anderen Grund: Unterzucker infolge eines Diabetes.

Wer von seinem Diabetes weiß, ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass er am Steuer keine Unterzuckerung bekommt. Wenn ein Diabetiker die Warnzeichen nicht wahrnimmt und nicht rechtzeitig reagieren kann, darf er nicht Auto fahren.


Auflagen für den Führerschein

Wegen des Unterzucker-Risikos gelten für Diabetiker, die den Führerschein machen wollen, bestimmte Auflagen. Weil sie regional unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, beim zuständigen Landratsamt nachzufragen.

Keinerlei Einschränkungen gibt es für Diabetiker, die ihren Blutzucker allein durch gesunde Ernährung und Bewegung stabil halten oder Tabletten mit den Wirkstoffen Metformin oder Acarbose einnehmen. Sie haben in der Regel kein erhöhtes Unterzucker-Risiko.

Wer mit Präparaten aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe behandelt wird, ist dagegen eher unterzuckergefährdet, darf normalerweise aber ebenfalls ohne Auflagen Auto und Motorrad fahren. Um den Führerschein der Gruppe 2 (LKW, Bus) oder den Taxischein zu bekommen, ist ein ärztliches Gutachten nötig, das eine gute Stoffwechselführung ohne Unterzuckerungen über etwa drei Monate bescheinigt.

Wer Insulin spritzt, braucht ein Gutachten

Das Gutachten erstellt in der Regel ein Arzt mit verkehrsmedizinischer Zusatzausbildung. Die Kosten, etwa 400 Euro, muss man selbst tragen. Diabetiker, die Insulin spritzen, haben generell ein höheres Unterzuckerungsrisiko. Sie müssen deshalb häufig bereits ein Gutachten einreichen, um einen PKW- und Motorradführerschein zu erwerben. Haben sie ihren Stoffwechsel gut im Griff und können Blutzuckerschwankungen rechtzeitig wahrnehmen und behandeln, ist ihnen die Fahrerlaubnis sicher.



Will ein Diabetiker LKW, Bus oder Taxi fahren, braucht er ein spezielles Gutachten

LKWs, Busse oder Taxis steuern dürfen insulinpflichtige Diabetiker jedoch nur im Ausnahmefall. Ein Gutachten, das mindestens alle zwei Jahre wiederholt wird, muss diese Ausnahme ausführlich begründen und darlegen, dass der Diabetiker bestens mit seiner Krankheit umgehen kann. Wer einen Führerschein der Gruppe 2 beantragt und seinen Diabetes verschweigt, macht sich strafbar. Ansonsten muss man den Diabetes nicht ungefragt angeben.

Auch wer seinen Führerschein schon vor der Diagnose Diabetes gemacht hat, braucht die Behörde nicht zu informieren. Aber er muss sich des Verkehrsrisikos bewusst sein und demgemäß verhalten.



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Dr. Sabine Haaß / Diabetes Ratgeber; 08.07.2009, aktualisiert am 21.06.2011
Bildnachweis: W&B/Simon Katzer, Fotolia/klickit/2009

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